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Schwangerschaftsbetreuung

Wir wünschen den schwangeren Frauen eine unbeschwerte, schöne Zeit. Der Beginn einer Schwangerschaft ist vielleicht: lange ersehnt, „nicht-genau-passend“, mit Ängsten und Konflikten besetzt, wirft Fragen auf. Wir möchten Sie unterstützen und helfen, damit es eine möglichst glückliche Zeit werden kann. Unsere Vorstellung einer guten Schwangerenbetreuung umfasst sowohl ärztliche als auch Hebammen-Betreuung. In den Räumen unserer Praxis bieten die Hebammen Petra Kallenberger und Annelott Strieck-König Vorsorgeuntersuchungen an. Frau Kallenberger spricht auch türkisch, beide sprechen englisch. Wir arbeiten auch mit anderen freiberuflichen Hebammen, Hebammenpraxen und dem Geburtshaus zusammen.

Die Schwangerschaft dauert 40 Wochen (SSW), gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung.  Der errechnete Entbindungstermin ist auch nur ein nach der letzten Regel errechnetes Datum, es ist ganz normal wenn das Kind 2 Wochen vor oder nach diesem Termin geboren wird.

Zum Schutz der Schwangeren gilt in Deutschland das Mutterschutzgesetz, http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Hiernach sollen schwangere Frauen und das ungeborene Kind vor schädlichen äußeren Einflüssen geschützt werden. Jede Frau hat Anspruch auf bezahlten Mutterschutzurlaub 6 Wochen vor sowie 8 Wochen nach der Geburt. In der Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt besteht Kündigungsschutz. Wir halten in der Praxis Exemplare des Mutterschutzgesetzes für sie bereit.

Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen

Um eine bestmögliche Betreuung für Mutter und Kind zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, die regelmäßigen Vorsorgetermine wahrzunehmen. Nach den Mutterschaftsrichtlinien werden Untersuchungen bis zur 30. SSW alle vier Wochen und danach alle 2 Wochen durchgeführt. Ab dem errechneten Termin alle 2-3 Tage. Wir bieten eine gemeinsame Schwangerenversorgung von Ärztinnen und Hebammen an. In diesem Rahmen kann eine hebammenspezifische Betreuung und Beratung stattfinden und die Wochenbettbetreuung nach der Geburt geplant werden. Falls Sie eine Beleghebamme haben oder im Geburtshaus entbinden möchten, werden wir Sie ebenfalls im Wechsel mit den entsprechenden Hebammen betreuen.

Nach Feststellung der Schwangerschaft sind 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: I. 9-12 SSW, II. 19.-22.SSW und III. 29-32. SSW. Diese dienen dazu, die kindliche Entwicklung zu beurteilen. Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen: 1. einer "Basis- Ultraschalluntersuchung", bei der das Kind vermessen wird und Plazenta und Fruchtwassermenge beurteilt werden und 2. einer "erweiterten Basis- Ultraschalluntersuchung", bei der zusätzliche Körperteile und Organe beurteilt werden. Es können per Ultraschalldiagnostik eine Reihe von Erkrankungen erkannt oder ausgeschlossen werden. Aber auch bei größter Erfahrung, regelmäßigen Fortbildungen und guter Gerätequalität lassen sich nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen im Ultraschall erkennen. Viele erbliche Erkrankungen sind Chromosomenveränderungen, die nicht per Ultraschall erkannt werden können. Gewisse Untersuchungen wie fetaler Herzultraschall, spezielles Organscreening und Dopplersonographie sind darauf spezialisierten Zentren vorbehalten. Bei ersichtlichen Auffälligkeiten oder speziellen Fragestellungen werden wir Sie dorthin überweisen.

Bei der Dopplersonografie wird die Durchblutung des Mutterkuchens (Plazenta), der Gebärmutter sowie des Kindes untersucht, um Ursachen für verzögertes Wachstum zu erkennen bzw. auszuschließen oder eine Plazentaschwäche früh zu erkennen. Bei Erkrankungen wie Schwangerschaftsdiabetes, schwangerschaftsbedingten Bluthochdruck und Eiweißverlust oder Verdacht auf verzögertes Wachstum werden wir Doppleruntersuchungen als Kassenleistung einleiten.

Pränatale Diagnostik

Wenn Sie über weitergehende Untersuchungen nachdenken, sollten Sie sich fragen, was Sie über Ihr werdendes Kind wissen wollen, und wodurch diese Frage beantwortet werden kann.

  • Was mache ich, wenn es ein auffälliges Ergebnis gibt?
  • Was bringt mir ein Wissen über eine Auffälligkeit?
  • Wie steht mein Partner/meine Partnerin dazu?

Manche Frauen beantworten sich diese Fragen so: Ich bin jetzt – vielleicht lang ersehnt - schwanger und ich kriege dieses Kind! Dann brauchen Sie und ihre Ärztin nicht frühzeitig nach Fehlbildungen zu suchen, deren Entdeckung keine Konsequenzen hätte, sondern sich nur mit Untersuchungen zu befassen, die dem Wohlergehen des Kindes dienen. Andere Frauen möchten Untersuchungen durchführen lassen, weil sie sich im Falle einer Erkrankung des Kindes frühzeitig darauf einstellen und eine bestmögliche Versorgung des Kindes nach der Geburt vorbereiten möchten. Wieder andere Frauen möchten, soweit möglich, Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes ausschließen, würden durch einen auffälligen Befund in einen Schwangerschaftskonflikt geraten und auch über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken.

Manchmal können Untersuchungen auch verunsichern, weil sie unklare Befunde ergeben oder Fragen aufwerfen, mit denen Sie sich gar nicht befassen möchten oder müssten.

Die Schwangerschaft ist ein Prozess des Werdens und Wachsens, der überhaupt nur sehr begrenzt beeinflussbar ist. Die meisten Kinder werden gesund geboren, die vorgeburtlichen Untersuchungen können wiederum nur bestimmte Störungen herausfinden. Die meisten Probleme, die Kinder haben können, sei es in der Schwangerschaft, unter der Geburt oder auch in den ersten Lebensjahren sind nicht durch pränatale Diagnostik herauszufinden.