Schwangerschaftsbetreuung
Wir wünschen den schwangeren Frauen eine unbeschwerte, schöne Zeit. Der Beginn einer Schwangerschaft ist vielleicht: lange ersehnt, „nicht-genau-passend“, mit Ängsten und Konflikten besetzt, wirft Fragen auf. Wir möchten Sie unterstützen und helfen, damit es eine möglichst unbeschwerte und glückliche Zeit werden kann. Unsere Vorstellung einer guten Schwangerenbetreuung umfasst sowohl ärztliche als auch Hebammen-Betreuung. In den Räumen unserer Praxis bieten die Hebammen Petra Kallenberger und Annelott Strieck-König Vorsorgeuntersuchungen an. Frau Kallenberger spricht auch türkisch, beide sprechen englisch. Frau Strieck-König führt auch Geburtsvorbereitungskurse in der Praxis durch. Wir arbeiten auch mit anderen freiberuflichen Hebammen, Hebammenpraxen und dem Geburtshaus zusammen. In dem Vernetzungskreis GemInis (Gemeinsame Initiative Schwangerenbetreuung) bilden wir uns zwischen Frauenärztinnen und Hebammen fort und koordinieren unsere Arbeit.
Die Schwangerschaft dauert 40 Wochen (SSW), gerechnet nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung. Dies ist eigentlich nicht korrekt, da es ja vom Zeitpunkt der Befruchtung zur Geburt nur 38 Wochen sind. Es ist aber eine weltweite Vereinbarung, die Schwangerschaftswochen nach der letzten Regel zu berechnen. Der errechnete Entbindungstermin ist auch nur ein nach der letzten Regel errechnetes Datum, es ist ganz normal wenn das Kind 2 Wochen vor oder nach diesem Termin geboren wird.
In den ersten 14 Wochen können die hormonellen Umwandlungen zu leichter Übelkeit und manchmal auch zu Erbrechen führen. Falls Übelkeit auftritt hilft oft, eine Kleinigkeit zu essen. Eine Apfel, ein Stück Brot oder auch mal Traubenzucker kann hilfreich sein. Ein bewährtes Mittel ist auch Ingwer. In seltenen Fällen müssen Medikamente gegen starkes Erbrechen verschrieben werden.
Viele Frauen sind gerade in den ersten Wochen sehr müde, schlapp oder abgespannt. Es ist gut, in dieser Zeit dem Bedürfnis nach Ruhe und Schlaf nachzugeben. Meistens geht dies vorüber und erst gegen Ende der Schwangerschaft setzt noch mal eine Phase der schnelleren Ermüdbarkeit ein.
Zum Schutz der Schwangeren gilt in Deutschland das Mutterschutzgesetz, bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Hiernach sollen schwangere Frauen und das ungeborene Kind vor schädlichen äußeren Einflüssen geschützt werden. Sollten im Bereich des Arbeitsplatzes diese Richtlinien nicht eingehalten werden, sollte der/die betrieblicher Sicherheitsbeauftrage, der Betriebsrat oder das Amt für Arbeitschutz hinzugezogen werden denn jeder Arbeitgeber ist verpflichtet einer schwangeren Frau Arbeitsmöglichkeiten zu bieten, die dem Mutterschutzgesetz genügen www.arbeitsschutz.hamburg.de, www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3156.html. Im Falle, dass aufgrund körperlicher Probleme eine Gefahr für die Schwangerschaft ausgeht, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Jede Frau hat Anspruch auf bezahlten Mutterschutzurlaub 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. In der Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt besteht Kündigungsschutz. Wir halten in der Praxis Exemplare des Mutterschutzgesetzes für sie bereit.
Ernährung
Sie brauchen in der Schwangerschaft nicht für „zwei-essen“ und auch keine spezielle Diät einhalten. Zu vermeiden ist sicherlich Koffein/Teein in größeren Mengen, es sollen nicht mehr als 1-2 Tassen Schwarz-, Grüntee oder Kaffee getrunken werden. Insbesondere auf Cola und andere coffeinhaltigen Erfrischungsgetränke (Energydrinks) sollte ganz verzichtet werden, weil sie neben hohen Koffeingehalt zusätzlich auch sehr viel Zucker enthalten. Sie sollten sich vitamin- und abwechslungsreich ernähren. Ballaststoff- und eiweissreiche Produkte sind einer fett- und zuckerreichen Ernährung vorzuziehen. Wir empfehlen Folsäure und Jodid als Nahrungsergänzung einzunehmen, da sie häufig nicht ausreichend aufgenommen werden. Mit zusätzlicher Folsäure kann bereits vor der Schwangerschaft begonnen werden. Folsäure ist ein Vitamin der B-Gruppe. Es kommt in Getreide, dunkelgrünem Gemüse und rohen Tomaten vor. Es ist ein wesentlicher Baustein für die Ausbildung des Nervensystems des Kindes und beugt Neuralrohrdefekten (sog. offenen Rücken) vor. Jodid ist vor allem in Seefisch und Algen enthalten. Sein Bedarf ist in der Schwangerschaft erhöht und wird für die Bildung von ausreichend Schilddrüsenhormonen benötigt. Eisen ist wichtig für den Sauerstofftransport im Blut. Vor allem Aprikosen, Hirse, Hafer, Fleisch, dunkelgrünes Gemüse und Linsen sind reich an Eisen. Der rote Blutfarbstoff (Hb), ein indirekter Wert für Eisen wird in der Schwangerschaft regelmäßig kontrolliert; ggf. muss Eisen zusätzlich eingenommen werden. Magnesiummangel kann sich durch Wadenkrämpfe oder Kontraktionen der Gebärmutter bemerkbar machen. Dann kann Magnesium zusätzlich eingenommen werden (Info: nie Magnesium und Eisen gleichzeitig einnehmen, da sie sich bei der Aufnahme im Darm gegenseitig hemmen, daher immer 2 Stunden Abstand zwischen den Einnahmen einhalten) In den späteren Schwangerschaftswochen kann der Bedarf an weiteren Mineralstoffen, Vitaminen und Fettsäuren steigen. Wenn Sie Produkte mit mehreren Vitaminen und Spurenelementen einnehmen möchten achten sie darauf, dass es sich um spezielle Präparate für Schwangere handelt, da Multivitaminpräparate oft Vitamin A enthalten, welches in der Schwangerschaft schädlich sein kann.
Wichtig ist, dass Sie ausreichend trinken. Es sollten täglich mindestens 2 Liter Wasser getrunken werden. Es gibt keine ideale Gewichtszunahme in der Schwangerschaft. Dies ist individuell sehr verschieden.
Medikamente und Genussmittel
Sie sollten nicht ohne Rücksprache mit einer Ärztin/Arzt Medikamente einnehmen. Es kann aber sein, dass gewisse zusätzliche Erkrankungen eine Einnahme von Medikamenten notwendig macht. Auf Nikotin, wie auch auf andere Suchtstoffe sollten Sie in der Schwangerschaft ganz verzichten. Diese können das Wachstum des Kindes vermindern, und einige können Frühgeburten auslösen. Alkohol kann darüber hinaus bei regelmäßigem Konsum direkt das Gehirn und andere Organe schädigen
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen
Um eine bestmögliche Betreuung für Mutter und Kind zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, die regelmäßigen Vorsorgetermine wahrzunehmen. Nach den Mutterschaftsrichtlinien werden Untersuchungen bis zur 30. SSW alle vier Wochen und danach alle 2 Wochen durchgeführt, nach dem errechneten Termin alle 2 Tage. In besonderen Fällen können häufigere Untersuchungen notwendig sein. Im Rahmen der Untersuchungen führen wir zusätzlich zu den vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen immer eine Untersuchung auf Scheideninfektionen (kann Frühgeburten vorbeugen) durch und bieten die Möglichkeit zum Gespräch an. Wir bieten eine gemeinsame Schwangerenversorgung von Ärztinnen und Hebammen an. In diesem Rahmen kann eine hebammenspezifische Betreuung und Beratung stattfinden und die Wochenbettbetreuung nach der Geburt geplant werden. Die Hebamme macht Schwangerenvorsorge und bespricht mit Ihnen eine Geburtsvorbereitung und die Betreuung im Wochenbett. Falls Sie eine Beleghebamme haben oder im Geburtshaus entbinden möchten werden wir Sie ebenfalls im Wechsel mit den entsprechenden Hebammen betreuen.
Im Rahmen der Vorsorge werden zu bestimmten Terminen Blutentnahmen durchgeführt. Zu Beginn der Schwangerschaft werden Blutgruppenbestimmung mit Antikörpersuchtest, Suchtest auf Lues und HIV (wenn gewünscht) sowie die Rötelimmunitätsbestimmung durchgeführt. Der Antikörpersuchtest wird in der 24.- 28. SSW wiederholt. Sollten Sie Rhesusfaktor negativ sein erhalten sie in der 28.-30 SSW eine Spritze (Anti-D), die einer möglichen Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und dem Kind vorbeugt. Ab der 32. SSW wird eine Suchtest auf Hepatitis-B-Infektion durchgeführt. Falls Sie es wünschen können Sie per Blutentnahme Ihre Toxoplasmoseimmunität feststellen bzw. kontrollieren lassen und und in der 16. SSW den Parameter im Blut auf alpha-Fetoprotein (AFP) bestimmen lassen. Um die 24. SSW können Sie auf Wunsch einen Glukosebelastungstest durchführen lassen, um möglicherweise einen verdeckten Schwangerschaftsdiabetes (Zuckererkrankung in der Schwangerschaft) feststellen zu können. Einige Krankenkassen erstatten die Kosten des Glukosebelastungstests.
Nach Feststellung der Schwangerschaft sind 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: I. 9-12 SSW, II. 19.-22.SSW und III. 29-32. SSW. Diese dienen dazu das kindliche Wachstum zu beurteilen. Es können per Ultraschalldiagnostik eine Reihe von Erkrankungen erkannt oder ausgeschlossen werden. Aber auch bei größter Erfahrung, regelmäßigen Fortbildungen und guter Gerätequalität lassen sich nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen im Ultraschall erkennen. Viele erbliche Erkrankungen sind Chromosomenveränderungen, die nicht per Ultraschall erkannt werden können. Gewisse Untersuchungen wie fetaler Herzultraschall, spezielles Organscreening und Dopplersonographie sind darauf spezialisierten Zentren vorbehalten. Bei ersichtlichen Auffälligkeiten oder speziellen Fragestellungen werden wir Sie dorthin überweisen.

