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Schwangerschaftskonflikt – ungewollte Schwangerschaft

Wir sind für Sie da, wenn unerwartet und ungewollt eine Schwangerschaft eingetreten ist. Bei uns können Sie einen Schwangerschaftstest durchführen lassen und wir stellen das Schwangerschaftsalter fest. Wir beraten Sie in einer Konfliktsituation und unterstützen sie in Ihrer Entscheidungsfindung. Manchmal kann es hilfreich sein, sich in einer speziellen Beratungsstelle beraten zu lassen, die sie auf ihren Wunsch auch ausführlich über die Ihnen zustehenden sozialen Hilfen informieren können. Nehmen Sie sich für die Entscheidung ausreichend Zeit, sprechen Sie mit den Menschen, die für Sie wichtig und hilfreich sind.

Wenn Sie sich zum Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, brauchen Sie die Bescheinigung über eine Schwangerschaftskonfliktberatung, die 4 Tage vor dem Eingriff stattgefunden haben muss.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung und der Eingrifff darf nicht von derselben Person durchgeführt werden. 

Die Kosten müssen Sie, wenn keine medizinische Indikation für den Abbruch vorliegt, selber tragen. Bei geringem persönlichem Einkommen können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme beantragen, die dann vor dem Eingriff vorliegen muss.

Manchmal besteht auch nach dem Schwangerschaftsabbruch noch Gesprächsbedarf, wofür wir natürlich zur Verfügung stehen. Wenn die Entscheidung klar getroffen wurde, fühlen sich die meisten Frauen nach dem Eingriff etwas erschöpft, aber erleichtert.

Zu Fragen der Schwangerschaftsverhütung beraten wir Sie gerne (s. dort).